Weitere Schritte: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht
und Organspendeausweis

Neben dem Testament gibt es noch weitere sinnvolle Schritte, damit im Notfall alles zuverlässig geregelt ist:

Patientenverfügung

Sie bestimmt, welche medizinischen Maßnahmen im Falle eines Unfalls oder eines schweren Krankheitsverlaufs Anwendung finden. Wichtig ist eine Patientenverfügung vor allem als Garant Ihrer Selbstbestimmtheit – denn sollten Sie einmal nicht mehr in der Lage sein, sich gegenüber Ihrer Umwelt zu äußern, können Ärzte ihr entnehmen, ob und in welchem Maße lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Weitere Infos finden Sie in der folgenden Broschüre vom Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:

[ Broschüre Patientenverfügung ]

Vorsorgevollmacht

Mit der Vorsorgevollmacht überantworten Sie einer Person Ihres Vertrauens das Recht, Sie im Notfall in geschäftlichen und behördlichen Fragen zu vertreten. Welche Möglichkeiten hier genau bestehen, erfahren Sie in der folgenden Broschüre zum Betreuungsrecht:
 [ Broschüre Betreuungsrecht ]

Organspendeausweis

Im besonderen Fall von Hirntod, wenn keinerlei Chance auf eine Besserung des gesundheitlichen Zustands besteht, stellt sich die Frage, ob dem Betroffenen Organe zur Rettung anderer Patienten entnommen werden dürfen. Oft müssen Angehörige diese schwere Entscheidung treffen, sinnvoller ist es, mit dem Organspendeausweis vorsorglich selbst zu bestimmen. Sie können dabei eine generelle Zustimmung geben oder sich auf bestimmte Organe und Gewebe beschränken. Den Ausweis füllen Sie selbst nach Ihren Vorstellungen aus und führen ihn bei sich, er wird nirgends offiziell registriert. Ihren Organspendeausweis erhalten Sie bei vielen öffentlichen Stellen oder unter dem folgenden Link zum Selbstausdrucken:

[ Organspendeausweis der BZgA ]